Die Vermietung bislang ungenutzter Dachfläche ist in aller Regel eine zusätzliche Einnahmequelle und somit für jeden Immobilienbesitzer interessant. Solarstrom ist und bleibt in Zukunft deshalb eine gute Investition für: 

– Hausbesitzer und Bauherren, die Ihre Immobilien aufwerten wollen, sei es durch den Bau eines Solardaches oder die Sanierung von bestehenden Dächern, 

– Privathaushalte und Betriebe, die Ihre Energieversorgung unabhängiger gestalten wollen, 

– Verbraucher, die aktiv oder passiv den Umstieg auf umweltfreundliche Energien beschleunigen wollen. 

Der Fokus der Soleco GmbH liegt auf der Entwicklung von großen Dachflächen im industriellen Bereich. Das sind insbesondere landwirtschaftliche Einrichtungen, Gewerbebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften oder öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Schulen, Konzert- und Sporthallen oder anderen Infrastruktureinrichtungen. 

Die Soleco GmbH richtet ihr besonderes Interesse auf Dachflächen ab 700 qm reine Belegungsfläche. Kleinere Dachflächen können im Rahmen von z.B. Mieterstrommodellen umgesetzt werden, eignen sich jedoch nicht für eine Sanierungsmaßnahme. 

Der Erstkontakt kann durch uns über einen unserer Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort erfolgen, oder durch Sie, indem Sie uns per Email Ihre Adressdaten mitteilen. Wir prüfen dann die geografische Lage Ihrer Immobilie und ermitteln die Sonneneinstrahlungswerte für Ihren Standort. Anschließend erstellen wir eine erste visuelle Grobplanung für Sie, damit Sie einen optischen Eindruck von der Belegung der Dachfläche mit Solarmodulen erhalten. Parallel zur Grobplanung sollten Sie uns eine Vollmacht zur Prüfung und Reservierung der Netzkapazitäten erteilen. So können wir sicherstellen, dass niemand die an Ihrem Standort mögliche Leistung für sein eigenes Vorhaben beansprucht.

Der Gesetzgeber hat für die Prüfung der Netzverträglichkeit eine Frist von 8 Wochen bestimmt. Innerhalb dieser Frist sind die Netzbetreiber verpflichtet, eine Aussage über die Anschlussmöglichkeiten für Ihren Standort zu übermitteln. Erfahrungsgemäß können die Netzbetreiber aufgrund der Vielzahl von Anfragen diesen Zeitraum häufig nicht einhalten. Wir empfehlen daher, die Prüfung der Anschlussmöglichkeit so frühzeitig wie möglich zu stellen. Die Netzkapazität für Ihre Anlage können wir für 6 Monate verbindlich reservieren. Im Anschluss wird ein Termin zur Ortsbegehung vereinbart und unser Dachdeckermeister wird sich den Zustand Ihrer Dachfläche ansehen und beurteilen. Details der weiteren Planung können dann vor Ort gemeinsam besprochen werden.

Eine Photovoltaikanlage amortisiert sich über eine Laufzeit von 20 Jahren. Pachtverträge werden in der Regel über 20 Jahre mit einer Option für weitere 5 Jahre geschlossen. Sollte Interesse an einer noch längerfristigen Verpachtung bestehen, kann eine entsprechende Option in unseren Pachtvertrag aufgenommen werden. Unser Anliegen besteht darin, möglichst langfristig die Anlagen weiter betreiben zu können.

Im Anschluss an die Laufzeit des Pachtvertrages kann die Anlage grundsätzlich noch weiter betrieben werden. Eine Verlängerung des Pachtvertrages ist immer möglich. Sollten Sie an einer Verlängerung kein Interesse haben, oder Sie haben andere Pläne mit Ihrer Immobilie/Standort, wird die Anlage zurückgebaut und das Dach in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Hierzu bilden wir während der Laufzeit der Anlage Rückstellungen und beauftragen anschließend einen Fachbetrieb mit dem Rückbau und der Instandsetzung.

Der Hauptbestandteil einer Photovoltaikanlage und zugleich einer der größten Kostenfaktoren sind die Module auf der Dachfläche. Renommierte Hersteller werben aktuell mit Produktgarantien von mindestens 10 Jahren sowie einer Leistungsgarantie der Module über 25 Jahre. Nach der Gewährleistungsfrist ist somit sichergestellt, dass die Module noch über mindestens 80% Ihrer Leistungsfähigkeit verfügen müssen. Unseren Erfahrungswerten entsprechend, besitzen aktuelle Anlagen, die zwischen 15 und 20 Jahre in Betrieb sind, noch nahezu 90% der ursprünglichen Leistungsfähigkeit. Andere Komponenten der Anlage, wie z.B. Wechselrichter und/oder Trafostationen erreichen diese Lebensdauer regelmäßig nicht und müssen während der Betriebszeit einmalig ausgewechselt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen sind Sache des Pächters und in Ansparreserven und Rückstellungen bereits berücksichtigt.

Im Pachtvertrag wird eine Rückbauverpflichtung durch den Pächter vertraglich fest vereinbart. Für die anfallenden Kosten werden bereits im Betriebszeitraum entsprechende Rückstellungen gebildet.
Wir bieten bereits beim Abschluss unserer Pachtverträge an, einen festen Rückkaufswert für die Anlage im Anschluss zur Vertragslaufzeit zu vereinbaren. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Termin vor Ort.

Nein! Im Anschluss an die Vertragslaufzeit wird durch einen Fachbetrieb der Rückbau der Anlage beauftragt und nach aktuellem Stand der Technik in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückversetzt.
Es gilt sogar: Durch die Versiegelung der Dachfläche vor Witterungseinflüssen durch schützende Solarmodule kann der Dachzustand vorteilhafter als bei herkömmlicher Eindeckung sein.

Zu Beginn prüfen wir mithilfe von öffentlichen Satellitenaufnahmen, wie z.B. Google Earth, Ihren Standort. Wir extrapolieren aus den Kartenausschnitten die Ausrichtung sowie die ungefähren Maße der Dachfläche. Im zweiten Schritt benötigen wir Ihre Informationen:

  • welche Dachneigung weist Ihr Dach auf?
  • Können Sie uns Bildaufnahmen von der Innen- und Außenseite des Daches zusenden?
  • Verfügen Sie über Unterlagen zur Gebäude- und Dachstatik

Anschließend beauftragen wir zu unseren Lasten einen Statiker, ein Gutachten über die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion zu erstellen und explizit zu testieren, dass keine Bedenken gegen die Installation einer Photovoltaikanlage aus statischen Gründen bestehen. Durch dieses Gutachten sind Sie und auch die Soleco GmbH gegen Folgeschäden an Ihrem Gebäude versichert.

Es bestehen keine Mindestgrößen für die Installation einer Photovoltaikanlage. Jedoch lohnt sich die Entwicklung der Anlage erst ab einer Fläche von mindestens 700 Quadratmeter. Als Referenzwert rechnen wir mit einer Mindestgröße von ca. 100 kWp Leistung.
Die Module werden durch industrielle Weiterentwicklung immer leistungsfähiger. Daher empfehlen wir, in regelmäßigen Abständen anzufragen, ob eine Umsetzung der Anlage wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Für kleine Dachflächen empfehlen wir Elektrofachbetriebe vor Ort anzufragen.

Gesetzlich ist jegliche Bebauung von asbesthaltigen Dachflächen nicht gestattet. Darunter fällt auch die Installation einer Photovoltaikanlage.

Wir bieten Ihnen an, bei gewerblichen Immobilien pachtersetzend die Dachsanierung durchzuführen. Hierbei wird der asbesthaltige Baustoff durch Trapezbleche ersetzt und im Anschluss mit Photovoltaik bebaut.
Grundsätzlich muss im konkreten Einzelfall vor Ort entschieden werden, ob die Sanierung mit oder ohne Zuzahlung des Verpächters umgesetzt werden kann oder nicht.

Durch den sogenannten Bestandsschutz werden Gebäude geschützt, die zwar zum Zeitpunkt der Errichtung eine Baugenehmigung erhielten, nach aktueller Rechtslage aber nicht mehr als genehmigungsfähig zu werten sind. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Dachsanierung besteht noch nicht. Allerdings diskutieren einige Kommunen bereits über die Verpflichtung Regenwasser, welches über belastete Dächer fließt, durch Filteranlagen reinigen zu lassen. In den Niederlanden wird eine Asbestsanierung bereits ab dem Jahr 2024 für alle Immobilienbesitzer verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen die Übergangszeit zu nutzen und zeitnah eine Beurteilung Ihrer Dachfläche für die Bebauung mit Photovoltaik durchführen zu lassen, um noch in den Genuss der gesetzlichen Förderung des EEG (Erneuerbare-Energien- Gesetz) zu kommen. Wir übernehmen die fachgerechte Entsorgung inkl. Nachweisführung für Sie.

Zur Abschätzung des Zeitaufwandes benötigen wir zunächst die genaue Dachfläche in Quadratmetern. Ebenso spielt die Jahreszeit der geplanten Umsetzung eine Rolle, um eventuelle witterungsbedingte Ausfallzeiten minimieren zu können.
Sollte das Bauvorhaben ohne zeitliche Verzögerung durchzuführen sein, ist die Dachfläche für eine 100 kWp Anlage (< 1.000 m2) innerhalb einer Woche möglich.

Ein feste Formel zur Ermittlung der Pachtzahlung gibt es nicht. Aufgrund der Größe und der Rahmenbedingungen des Netzanschlusses kann ein Angebot nur individuell ausgearbeitet werden. Wenn Sie uns den gewünschten Standort mitteilen, erstellen wir Ihnen kostenfrei eine erste Grobplanung für Ihre Immobilie mit Indikation für den möglichen Pachtzins. Ein konkretes Angebot kann erst im Anschluss an eine Netzverträglichkeitsprüfung erfolgen. Bis zur Angebotserstellung sind alle Schritte von unserer Seite für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Der Begriff Photovoltaik wird aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet „Lichtbatterie“ oder auch „Lichtenergiequelle“. Allgemeiner definieren wir, dass der Ausdruck Photovoltaikdie direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie bedeutet.

Zum Aufbau einer Photovoltaikanlage gehört:

  • Solarmodule: Diese erzeugen aus Sonneneinstrahlung Gleichstrom
  • ein Wechselrichter: dieser wandelt den von den Solarmodulen gelieferten Gleichstromin Wechselstrom um und speist diesen in das öffentliche Netz ein.
Abbildung: K. Mertens, www.lehrbuch-photovoltaik.de

Elemente einer Netzgekoppelten PV-Anlage:

  • Trafostation bzw. Hausanschluss
  • Verkabelung
  • Stromzähler
  • Einspeisemanagement (Überwachung der Einspeisung online)

Fakultativ:

  • Stromspeicher für die Eigenversorgung
  • Tanksäule für die Elektromobilität der Zukunft

Ein „Solarmodul“ oder auch „Photovoltaikmodul“ wandelt Sonnenlicht in Elektrizität um und ist somit das zentrale Element einer Solaranlage.
Es besteht aus Solarzellen, die entweder in reihe oder parallel verschaltet sind. Es können flexible und starre Modulaufbauten vorgenommen werden. Aus wirtschaftlichen Gründen werden meist fixierte Halterungen verbaut.

Die Solarzellen sind fest in einem Rahmen montiert und durch eine Glasplatte vor Witterungseinflüssen geschützt. Alle Solarmodule zusammen bezeichnet man als Solargenerator.

Die Kosten variieren je nach geplanter Installation erheblich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für Ihre Wunschanlage, speziell ausgerichtet auf Ihre Bedürfnisse.

Zur Darstellung der Fähigkeit einer PV Anlage, Lichtenergie der Sonne in elektrische Energie (Strom) umzuwandeln und die Leistung messbar und mit anderen Anlagen vergleichen zu können, bedient man sich der Maßeinheit „kWp“ und ihrer Vielfachen, Kilowatt Peak ( 1kWp = 1.000 W Peak), Megawatt Peak und Gigawatt Peak.

Solche Leistungsbeschreibungen sind jedoch mit Vorsicht zu bewerten, denn sie beschreiben die elektrische Leistung der betreffenden Anlage unter standardisierten Testbedingungen. Technisch korrekt handelt es sich demnach nicht um reale Leistungswerte, sondern um Nennleistungen, beziehungsweise Nennhöchstleistungen.

Wurde eine Photovoltaikanlage mit 500 kWp auf Ihrem Dach installiert und Sie haben einen Einstrahlungswert von 900 Sonnenstunden pro Jahr, dann produzieren Sie 450.000 kWh pro Jahr. (Kilo-Watt-Stunden = kWh)

Um die aktuellen Klimaziele der Politik zu erreichen und zur Versorgung von Elektromobilität wird Photovoltaik das wichtigste Standbein im Energiemix der Zukunft sein. Während der letzten 20 Jahre wurde die Technik kontinuierlich weiterentwickelt. Photovoltaik ist heute ein erprobtes Technikkonzept.

In der Vergangenheit wurden Schadstoffe wie Blei und/oder Cadmium in Solarzellen verbaut. In aktuellen Modulreihen sind diese Stoffe nicht mehr enthalten. Selbst bei einem Glasbruch sind PV Module ohne Risiko und können nach den gesetzlichen Regelungen entsorgt werden.

In der Regel wird im Grundbuch in Abteilung II eine Dienstbarkeit vereinbart (ähnlich einem Wegerecht), welche dem Betreiber/Pächter gestattet, die Photovoltaikanlage auch nach einem Verkauf weiter zu betreiben. Grundsätzlich steht also einem Verkauf, einer Refinanzierung oder der Kreditbeleihung einer Immobilie nichts im Wege.

In sogenannten Mieterstrommodellen oder im direkten Erwerb der produzierten Strommenge kann jeder Produzent, auch bei verpachteten Dachflächen, unmittelbar von der Photovoltaikanlage profitieren. Die möglichen Varianten besprechen wir vor Vertragsabschluss im Detail mit Ihnen.

Einer Erweiterung der Anlage steht im Grundsatz nichts entgegen. Durch die gesetzliche Förderung des EEG der Anlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren macht es nur in wenigen Fällen wirtschaftlich Sinn, die bestehende Anlage umzubauen. Dem Grundsatz nach ist jedoch alles Möglich was gewünscht wird.

Eine Grobplanung für Ihr Vorhaben kann bei Vorliegen aller relevanten Unterlagen innerhalb einer Woche erfolgen. Die gesetzliche Frist des Energieversorgers/Netzbetreibers für die Erteilung der Auskunft, ob ein Netzanschluss möglich ist, ist gesetzlich auf maximal 8 Wochen beschränkt. Die anschließende Prüfung der Statik, das Feinaufmaß und die Detailplanung benötigen ca. 4-6 Wochen. Im Anschluss wird eine Bautermin festgelegt und die Komponenten der Anlage bestellt. Hier sind bei einzelnen Bauteilen, wie z.B. Trafostationen, Lieferzeiten zwischen 12 und 16 Wochen üblich. Für die gesetzliche Inbetriebnahme (EEG konforme Inbetriebsetzung) ist die Trafostation nicht erforderlich. Hierdurch können wir die EEG Vergütung für das Projektvorhaben sichern und sind unabhängig vom genauen Liefertermin für die ggf. erforderliche Trafostation.

Sollten am Gebäudedach während der Laufzeit Schäden auftreten, die behoben werden müssen, z.B. durch einen Hageleinschlag, kann die Photovoltaikanlage teilweise abgebaut und nach der Schadensregulierung wieder aufgebracht und in Betrieb genommen werden.

Vor dem Bau der Photovoltaikanlage wird mit dem Verpächter bestimmt, wo Materialien und Maschinen abgestellt werden können und wie die Zuwegung zum Dach am besten zu realisieren ist. Dass der Betriebsablauf dadurch gestört wird, kann nahezu ausgeschlossen bzw. auf ein Minimum begrenzt werden.

Während der Errichtung der PV Anlage greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Fachunternehmers, der die Anlage in unserem Auftrag errichtet. Sämtliche denkbaren Schäden während der Montagearbeiten sind hierüber versichert. Für die Photovoltaikanlage an sich wird von uns eine eigene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Elektronikversicherung abgeschlossen. Die Versicherung der Photovoltaikanlage wird unabhängig von Ihrer Gebäudeversicherung abgeschlossen. Auch im Schadensfalle bleibt Ihre Versicherung unberührt.

Für den Betrieb der Photovoltaikanlage brauchen wir die rechtliche Zusicherung. Diese erhalten wir durch den Eintrag einer Dienstbarkeit in Abteilung 2 des Grundbuches. Was bedeutet Abteilung 2? Ein Grundbuch ist wie folgt aufgebaut:

Abteilung I Abteilung II Abteilung III
Informationen zu den Eigentümern sowie
Hinweise zu den rechtlichen Eigentumsverhältnissen. Dies können Vermerke über eine für den Eigentumswechsel notwendige Auflassung oder Versteigerungsvermerke sein.
Hier werden alle Lasten und
Beschränkungen aufgeführt beispielsweise Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte und Erbbaurechte.
In Abteilung II sollte das Recht zur Betreibung der Photovoltaikanlage im ersten Rang eingetragen werden und sichert den Betreiber auch im Verkaufsfall ab.
Hypotheken, Grund und
Rentenschulden. Entscheidend ist hier die Reihenfolge der Eintragungen.
In der Regel tragen sich Banken zur Besicherung der Kaufpreise für eine Immobilie ein.

Sprechen Sie den Eigentümer der Immobilie an: Wenn der Vermieter der Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten der Betreibung einer Photovoltaikanlage zustimmt, kann ein solches Projekt umgesetzt werden, wie oben beschrieben.

Im Zusammenhang mit Solaranlagen werden gelegentlich Bedenken geäußert, dass Feuerwehrleute sich bei brennenden Dächern mit installierter Photovoltaikanlage beim Einsatz von Löschflüssigkeiten durch die elektrische Spannung in Gefahr bringen könnten. Es wird daraus abgeleitet, dass der Brand deshalb nicht ordnungsgemäß gelöscht werden könnte.
Diese Bedenken sind falsch! Denn die Feuerwehr löscht generell alle Brände, auch wenn ein Gebäude mit Photovoltaik bebaut ist. Kabel und Komponenten einer Photovoltaikanlage stehen bei Lichteinfall natürlich unter Spannung, die nicht vollständig abgeschaltet werden kann. Beschädigte Module können zudem Lichtbögen verursachen, von denen Brandgefahr ausgehen kann. Durch die Beachtung der üblichen Einsatzgrundsätze und Regeln für Feuerwehrleute bei der Löschung von elektrischen Anlagen, ist die Brandbekämpfung bei Photovoltaikanlagen völlig uneingeschränkt möglich. Fakultativ kann auf Kundenwunsch ein feuerfester Notausschalter in die Gleichstromleitung eingefügt werden. Hierdurch kann sowohl direkt manuell als auch aus der Ferne innerhalb weniger Sekunden der Stromfluss unterbrochen werden.

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht genannt wurden? Schreiben Sie uns Ihr Anliegen: info@soleco.de

Soleco GmbH
Ansprechpartner FAQ – Michael Klippel

Bruno-Hirschfeld-Straße. 9 56076 Koblenz

Otto-Hahn-Straße. 33 54516 Wittlich