Was ist ein PPA?
Die Abkürzung PPA steht für den englischen Begriff „Power Purchase Agreement“ und bedeutet im Deutschen „Stromabnahmevertrag“. In einem PPA wird die Vergütungsregelung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) durch einen frei verhandelbaren Preis je KW/h ersetzt. Die durch die Politik festgelegten Preise für Strom aus erneuerbaren Energien (Fördersätze) bilden sich nunmehr durch den Abschluss von Stromkaufverträgen zu Marktpreisen.
Ein PPA ist inhaltlich nicht standardisiert, daher ist es wichtig, die Vertragsbestandteile und Konditionen exakt zu definieren. Die Vertragsinhalte sollten durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unterlegt sein, die sämtliche Eventualitäten berücksichtigt. Nur so können Verluste und eine Unwirtschaftlichkeit des Projektes vermieden werden, da die Verträge in aller Regel sehr langfristig (z.B. über 20 Jahre) abgeschlossen werden.
Als PPA werden Stromlieferverträge bezeichnet, z. B. Kaufverträge für Ökostrom, PPAs für Unternehmen oder erneuerbare PPAs. Einfach ausgedrückt handelt es sich um langfristige Stromlieferverträge, in denen ein fester Strompreis vereinbart ist.
Vorteile eines PPA
- PPAs können langfristig Strom zu oder unter dem aktuellen Großhandelspreis liefern
- Der Preis kann sowohl aus fixen als auch aus variablen Bestandteilen bestehen.Dadurch wird eine hohe Planungssicherheit für die Installation einerPhotovoltaikanlage erreicht
- Die Preise für traditionelle Energiequellen schwanken zeitweise sehr stark. Kaufverträge (PPAs) für erneuerbare Energien tragen zur Stabilisierung des Strompreises bei, indem sie die Strompreise für 10 bis 20 Jahre festlegen
- Der Kauf von Ökostrom trägt dazu bei, dass neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie gebaut werden und damit einen wesentlichen Beitrag zur CO2 Vermeidung leisten
- Unternehmen betonen ihr umweltfreundliches Profil durch eine vollständige Versorgung mit Ökostrom
Marktgängige Ausprägungen von PPAs
In einem „Physical PPA“ wird die physikalische Lieferung der Energiemenge über das Bilanzkreissystem mittels der Stromnetze geregelt. Der Vertrag kann mit einem Energieversorger und/oder Stromvermarkter abgeschlossen werden („Utility PPA“) oder mit einem Industrieunternehmen als direktem Abnehmer („Corporate PPA“).
Einen Sonderfall stellt ein PPA zur finanziellen Absicherung des Strompreises über die Strombörse dar („Financial PPA“). In diesem Fall wird keine physikalische Übertragung der Strommenge im PPA geregelt, sondern lediglich die finanziellen Konditionen vereinbart, die einen kalkulierbaren Strompreis über die gesamte Lieferzeit sichern.
Notwendigkeit von PPAs?
Das Stromeinspeisungsgesetz wurde am 29. März 2000 durch das Erneuerbare-Energien- Gesetz ersetzt. Die in Deutschland auf 20 Jahre begrenzte Förderung läuft dementsprechend im Jahr 2020 aus. Durch das Erreichen der sogenannten „Marktparität“ (Stromgestehungskosten erneuerbarer Energieträger führen nicht mehr zu höheren Preisen im Vergleich zu konventioneller Stromproduktion) wird eine weitere gesetzliche Förderung obsolet. PPAs ersetzen zum Zeitpunkt des Förderungsendes die bisherige Vergütungsregelung und sichern damit, dass Bestandsanlagen auch in Zukunft weiter wirtschaftlich betrieben werden können.
Wesentliche Vertragsinhalte, die in einem PPA geregelt werden sollten:
- Menge der Stromlieferung
- Versorgungsunterbrechung
- Strompreis
- Vertragsbeginn
- Vertragsdauer
- Vertragsende / Vertragsanpassung
- Energiewirtschaftliche Pflichten
- Versicherung
- Sicherheiten
- Rechtsnachfolge
Was kann Soleco für Sie tun?
Soleco bildet das Bindeglied zwischen Projektentwicklung und technischem Anlagenbau. Aus der engen Zusammenarbeit mit namhaften Generalunternehmern der Solarbranche kennen wir die zentralen Kriterien beim Bau von Photovoltaikanlagen.
Zusätzlich können wir als neutrale dritte Partei die Interessen beider Vertragspartner in Einklang bringen und für beide Seiten ein optimales Ergebnis ausarbeiten.
Wenn Sie mehr wissen möchten, wenden Sie sich an unser erfahrenes PPA-Team, um zu besprechen, wie Soleco Ihrem Unternehmen / Projekt helfen kann, Kosten zu senken und einen ökonomischen Vorteil aus dem grünen Image von Photovoltaikstrom im Rahmen von PPA Verträgen zu realisieren.
Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht genannt wurden? Schreiben Sie uns Ihr Anliegen: info@soleco.de
Soleco GmbH
Ansprechpartner FAQ – Michael Klippel
Bruno-Hirschfeld-Straße. 9 56076 Koblenz
Otto-Hahn-Straße. 33 54516 Wittlich